Mit neuen Richtlinien für PR-Profis will der DRPR das Verhalten in digitalen Medien reglementieren.
Der Deutsche Rat für Public Relations hält es daher für erforderlich, die bestehenden Richtlinien und Kodizes um eine spezifische Richtlinie zur PR in digitalen Medien und Netzwerken zu ergänzen.
Unternehmen und Organisationen sollen ihr Online-Verhalten im Rahmen ihrer Corporate Governance schriftlich definieren und diese Verhaltensregeln veröffentlichen.
Ob das wirklich sinnvoll ist? Im Prinzip gelten im Netz die Regeln, die bereits für Print existieren. Gekaufte Redaktion ist unerwünscht und wird zu Recht gerügt. Aber das wissen wir durch die geltenden Richtlinien bereits. Das Argument, der Leser können nicht unterscheiden, wer sich im Auftrag (sprich: bezahlt) äußert und wer als Privatperson seine Meinung kund tut, lässt sich genauso für andere Bereiche anwenden. Es ist immer wichtig, die Quellen der Informationen zu kennen und zu bewerten. Ist ja schließlich auch ein Unterschied, ob ich ein Boulevardblatt oder die Wirtschaftspresse zu meiner Meinungsbildung nutze. Brauchen wir für das Internet nun wirklich neue Regeln?
Hinzu kommt, dass die Trennung zwischen privat und beruflich im Social Web nicht immer ganz einfach ist. Menschen äußern sich ausgesprochen viel privat im Social Web. Gespräche finden heute (zusätzlich) im Netz statt. Ich glaube kaum, dass man Menschen per Corporate Governance-Regeln verbieten kann, sich privat zu “ihrem” Unternehmen zu äußern. Ich kann die Erwartungshaltung von Unternehmen verstehen, dass zumindest die Menschen, die sie bezahlen, gemäß ihres Unternehmensleitbildes, ihrer Unternehmenskultur kommunizieren. Eine Verpflichtung, daraus Regeln (Corporate Governance) abzuleiten und veröffentlichen zu müssen, scheint mir doch überzogen und wirkt hilflos. Die meisten Unternehmen, die solche Richtlinien haben und die eine durchaus hilfreiche Orientierung darstellen können, stellen sie ohnehin freiwillig ins Netz.
Ein schönes Beispiel dafür hat Klaus Eck in seinem PR Blog gezeigt. Otto gibt seinen Mitarbeitern mit seinen Social Media Empfehlungen hilfreiche Tipps statt Anweisungen:
Als Mitarbeiter/in haben Sie das Recht, sich privat und auch öffentlich über das Unternehmen zu äußern - positiv wie negativ. Wenn Sie dies tun, sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse und aus Respekt gegenüber der Community möglichst deutlich machen, dass Sie nur aus Ihrer persönlichen Sicht schreiben.
Und was ist eigentlich mit den Millionen von Fans, die auf Produkt- oder Unternehmens-Facebookseiten “I like” anklicken und damit die Chance haben, eine Produktprobe o.ä. zu erhalten. Machen die dann PR für das Produkt? Ist das Meinungsmache?
Viel gravierender finde ich es , wenn sich beispielsweise echte Meinungsmacher mit öffentlichem Auftrag zu Vorgängen äußern, die sie offensichtlich selbst noch nicht verstanden haben. Gemeint ist die Diskussion um Google Streetview, in die sich Politiker einschalten. Das ist Meinungsmache und das Argument des Persönlichkeitsschutzes führt an der eigentlich zu führenden Diskussion, nämlich der über die Marktmacht eines Unternehmens, deutlich vorbei.